„Ohne Gentechnik“-Logo wird nun durch den "Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." verwaltet.
Geschrieben von: mgue
„Ohne Gentechnik“-Logo wird nun durch den "Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." verwaltet.
Kürzlich wurde der "Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." in Berlin gegründet. Die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat die Gründung des Verbandes begrüßt und dem Verein die Übertragung der Nutzungsrechte am "Ohne Gentechnik"-Logo zugesagt.

"Der Verein ist künftig für die Vergabe und die Verwaltung des Logos zuständig. Das ist eine wichtige Aufgabe. Mit dem "Ohne Gentechnik"-Logo geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, sich ganz bewusst für gentechnikfreie Lebensmittel zu entscheiden", sagte Bundesministerin Aigner.
Die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ gibt es bereits seit Mai 2008 für tierische Erzeugnisse für tierische Erzeugnisse, bei denen für eine gesetzlich festgelegte Zeit vor Gewinnung des Lebensmittels auf gentechnisch veränderte Futtermittel verzichtet wurde. Im August 2009 hatte die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner das "Ohne Gentechnik"-Logo der Öffentlichkeit vorgestellt und gleichzeitig angekündigt, die Verwaltung des Logos künftig einem Verein zu übertragen. Das Logo „Ohne Gentechnik“ wurde auch auf Wunsch der Verbraucherverbände und Teilen der Lebensmittelwirtschaft durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingeführt.
Das "Ohne Gentechnik"-Logo ist als Marke in Deutschland, der Schweiz und Österreich eingetragen und bisher durch das BMELV vergeben worden.
Nun, nach Gründung des Verbandes, wird das „Ohne Gentechnik“-Logo durch den Verband verwaltet und die Werbung für die Kennzeichnung vermutlich vorangetrieben und somit häufiger im Handel auffallen.
Aber warum gibt es diese neue Kennzeichnung und was bedeutet sie? Welche Vergabekriterien beinhaltet das „Ohne Gentechnik“-Logo?
Hier ein kleine Auszug aus den Informationen, die uns bisher vorliegen:
Die Kennzeichnung mit einem „Ohne Gentechnik“-Logo wurde u. a. von Verbraucherverbänden und Teilen der Lebensmittelindustrie angeregt. Viele Menschen empfinden das europäische Lebensmittelkennzeichnungsrecht, das auch für Deutschland gilt, im Bereich Gentechnik als lückenhaft. Nach dem europäischen Recht können Verbraucher z. B. Nicht erkennen, ob tierische Produkte (Milch, Eier oder Fleisch) von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Außerdem können in Lebensmitteln unter bestimmten Bedingungen geringe Mengen von gentechnisch verändedrten Bestandteilen enthalten sein, ohne dass dies gekennzeichnet werden müsste.
Eine Kennzeichnung mit einem „Ohne Gentechnik“-Logo kann also den Verbrauchern helfen, die Produkte im Handel zu finden, deren Gentechnikfreiheit nachgewiesen, bzw. mit Vergabe des „Ohne Gentechnik“-Logos zertifiziert worden ist.
Dies ist wiederum Grundlage dafür, dass Verbraucher ganz bewusst ihre Marktmacht als Konsumenten für gentechnikfreie Lebensmittel nutzen können.
Nach den bisherigen Vergabekriterien des BMELV darf die Angabe „Ohne Gen“ nur verwendet werden, wenn
- das Lebensmittel und die verwendeten Lebensmittelzutaten keine gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) sind und auch nicht aus GVOs hergestellt wurden;
- keine durch GVOs hergestellte Zutaten, Lebensmittelzusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe, Aromen, Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, für Lebensmittel verwendet wurden.
Das heißt, für das Lebensmittel selbst gelten die höchsten Anforderungen an die Gentechnik-Freiheit.
Für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die mit dem Label "Ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden sollen, galt durch das BMELV darüber hinaus:
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Für einen jeweils genau bestimmten Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels dürfen den Tieren keine als "genetisch verändert" gekennzeichneten Futtermittel verfüttert worden sein; das heißt für Futtermittelzusatzstoffe, die GVOs sind oder aus GVOs hergestellt wurden, gilt ein striktes Verwendungsverbot.
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Futtermittelzusatzstoffe, die mithilfe genetisch veränderter Mikroorganismen unter kontrollierten Bedingungen im geschlossenen System hergestellt wurden, sind aber zugelassen, damit beispielsweise eine ernährungsphysiologisch ausgewogene Tierernährung gewährleistet ist. Auch dürfen Verunreinigungen mit gv-Futterpflanzen unter 0,9 Prozent enthalten sein, vorausgesetzt, sie sind nachweisbar zufällig oder unvermeidbar in das Futtermittel gelangt, dies löst nämlich nach dem EU-Kennzeichnungsrecht keine Kennzeichnungsverpflichtung aus.
Die Anforderungen an die "Gentechnikfreiheit" des Lebensmittels sind sehr hoch und erstrecken sich ausnahmslos auf die gesamte Lebensmittelbe- und -verarbeitung, einschließlich das Zubereiten und Mischen eines Lebensmittels.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)





